Chartergebühr und Zahlung

Die Chartergebühr umfasst die Nutzung der Yacht für den vertraglich festgelegten Zeitraum. Nicht enthalten sind Treibstoffkosten, Touristen- und Aufenthaltsabgaben sowie Liegeplätze außerhalb der Heimathafen-Marina. Die gecharterte Yacht mit vollständiger Ausrüstung kann erst genutzt werden, nachdem die Zahlungen ordnungsgemäß auf dem Konto des Vercharterers eingegangen sind.
25 Prozent der Chartergebühr sind spätestens fünf Tage nach Vertragsunterzeichnung fällig.
Weitere 25 Prozent sind spätestens 60 Tage vor dem Einschiffen fällig.
Die verbleibenden 50 Prozent sind spätestens 30 Tage vor Charterbeginn fällig.
Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, behält sich der Vercharterer das Recht vor, den Vertrag oder die Reservierung zu stornieren und die Yacht an Dritte zu verchartern.

Kreditkartenzahlungen

WSPay ist ein System zur Autorisierung und Abwicklung von Kreditkartenzahlungen. WSPay verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2016/679 sowie den strengen Vorgaben der PCI DSS L1 Vorschriften zum Schutz von Registrierungsdaten und Datenübertragungen.

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Alle Zahlungen, die mit Visa, Maestro und MasterCard über das Zahlungsportal WSPay erfolgen, werden in der kroatischen Währung abgewickelt. Der Betrag, der Ihrem Kreditkartenkonto belastet wird, ergibt sich aus der Umrechnung des Preises in Euro in kroatische Kuna gemäß dem aktuellen Wechselkurs. Bei der Belastung Ihrer Kreditkarte wird der Betrag anschließend in Ihre lokale Währung umgerechnet, und zwar nach dem Wechselkurs der Kreditkartenorganisationen. Aufgrund dieser Umrechnung kann es zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem auf unserer Website angegebenen Preis kommen.

WSPay verwendet ein SSL Zertifikat mit 256 Bit Verschlüsselung sowie das kryptografische Protokoll TLS 1.2 als höchsten Standard für Daten- und Informationssicherheit. Personenbezogene Daten, die für Autorisierungs- und Einziehungszwecke oder zur Erfüllung des Vertrags beziehungsweise der vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden, gelten als vertraulich. Für die Vertragsabwicklung, also Autorisierung und Abrechnung, sind folgende Kundendaten erforderlich:

WSPay verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Ausführung von Autorisierungs- und Abrechnungsvorgängen.

WSPay gewährleistet die Einhaltung aller in den geltenden Datenschutzvorschriften festgelegten Bedingungen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter und setzt insbesondere sämtliche erforderlichen technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen um, insbesondere mit der Zertifizierung nach PCI DSS L1.

Für Kreditkartenzahlungen werden folgende Karten akzeptiert:

Kaution

Die Kaution ist vom Charterer bei der Übernahme der Yacht in der Startmarina in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution wird in voller Höhe zurückerstattet, sofern bei der Rückgabe der Yacht keine Schäden oder Mängel an Yacht oder Ausrüstung festgestellt werden. Im Falle von Verlusten oder Schäden an Ausrüstung, einzelnen Teilen der Yacht oder der Yacht selbst behält der Vercharterer einen Betrag in Höhe der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ein, gegebenenfalls bis zur gesamten Kaution. Führt der verursachte Schaden dazu, dass die Yacht anschließend nicht weiterverchartert werden kann, ist der Vercharterer berechtigt, einen Betrag entsprechend dem entgangenen Gewinn einzubehalten.

Pflichten des Vercharterers

Der Vercharterer ist verpflichtet, dem Charterer die Yacht gereinigt und trocken, in seetüchtigem Zustand sowie mit vollen Treibstoff- und Wassertanks zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu übergeben. Werden diese Bedingungen aus irgendeinem Grund nicht erfüllt, hat der Charterer Anspruch auf Erstattung für die Tage, an denen er die Yacht nicht nutzen konnte. Kann der Vercharterer die Yacht nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf des vereinbarten Übernahmezeitraums am vereinbarten Ort bereitstellen oder keine gleichwertige beziehungsweise höherwertige Yacht zur Verfügung stellen, ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung der Chartergebühr für die Tage zu verlangen, an denen ihm die Yacht nicht zur Verfügung stand. Der Charterer kann ausschließlich die Chartergebühr verlangen, weitere Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Tritt während der Charter ein durch normale Abnutzung bedingter Schaden oder Mangel an Yacht oder Ausrüstung auf, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend zu informieren. Der Vercharterer ist verpflichtet, den Schaden nach Meldung zu beheben. Wird der Schaden innerhalb von 24 Stunden behoben, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Übernahme und Rückgabe der Yacht

Der Charterer übernimmt die Yacht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort. Bei der Übernahme prüft der Charterer den Zustand der Yacht und ihrer Ausrüstung anhand der Inventarliste. Etwaige Beanstandungen sind vor dem Auslaufen zu melden. Verdeckte Mängel an Yacht oder Ausrüstung, die bei der Übernahme nicht erkennbar waren, sowie Mängel, die erst nach der Übernahme auftreten, berechtigen nicht zur Minderung der Chartergebühr. Der Vercharterer behält sich vor, die Yacht nicht zu übergeben, wenn der Charterer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Yacht sicher zu führen. In diesem Fall kann ein Skipper gestellt und berechnet werden. Erscheint der Charterer nicht innerhalb von 48 Stunden zur Übernahme, ist der Vercharterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei der Rückgabe ist die Inventarliste erneut zu prüfen, um die Funktionsfähigkeit von Yacht und Ausrüstung zu bestätigen. Der Charterer ist verpflichtet, die Yacht gereinigt und aufgeräumt, ohne Crew und ohne persönliches Gepäck, in der vereinbarten Marina bis spätestens zu der im Chartervertrag genannten Uhrzeit zurückzugeben. Die physische Rücknahme dauert etwa eine Stunde. Daher ist es verpflichtend, die Yacht gemäß Chartervertrag bereits am Vorabend in der Marina anzulegen. Bei verspäteter Rückgabe gelten folgende Entgelte:
Bei einer Verspätung bis zu drei Stunden wird eine zusätzliche Tagescharter berechnet.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden wird das Dreifache der Tagescharter fällig, zuzüglich sämtlicher weiterer Kosten.
Eine Verspätung kann nicht mit schlechten Wetterbedingungen begründet werden.

Pflichten des Charterers

Nach Übernahme der Yacht trägt der Charterer sämtliche Kosten für Liegeplätze in Häfen oder Marinas, für Treibstoff, Öl, Wasser, Endreinigung und sonstige Verbrauchsmaterialien. Er trägt ferner die Kosten für die Beseitigung aller Schäden und Mängel, die während seiner Verantwortung entstehen und nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Charterer ist verpflichtet, innerhalb der kroatischen Territorialgewässer zu segeln, Zoll- und sonstige Vorschriften einzuhalten, sorgsam mit Yacht und Ausrüstung umzugehen und entsprechend guter Seemannschaft zu navigieren sowie nur bei sicheren Wetterverhältnissen und guter Sicht zu fahren.
Der Charterer beziehungsweise Skipper erklärt ausdrücklich, über alle erforderlichen nautischen Kenntnisse zu verfügen und im Besitz der für die Seefahrt notwendigen gültigen Befähigungsnachweise sowie des Sprechfunkzeugnisses zu sein. Diese sind dem Vercharterer vorzulegen. Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht weder unterzuverchartern noch an Dritte zu überlassen, nicht an Regatten teilzunehmen, die Yacht nicht für kommerzielle Zwecke, zum professionellen oder nächtlichen Fischen zu nutzen und nicht bei Nacht oder unsicheren Wetterbedingungen zu segeln. Die Zahl der an Bord befindlichen Personen muss mit der Crewliste übereinstimmen. Der Charterer trägt die Verantwortung für Folgen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen. Im Falle eines Unfalls oder Schadens an Yacht oder Ausrüstung während der Reise ist der Vercharterer unverzüglich zu informieren. Der Charterer ist ferner verpflichtet, den Vercharterer und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, wenn Yacht oder Ausrüstung abhandenkommen, eine Weiterfahrt nicht möglich ist, die Yacht beschlagnahmt wurde oder die Weiterfahrt von Behörden oder Dritten untersagt wird. Das Mitnehmen von Haustieren wie Hunden, Katzen, Vögeln oder ähnlichen Tieren ist nicht gestattet, sofern hierzu keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde. Der Charterer ist verpflichtet, ein Logbuch zu führen, täglich den Motorölstand zu kontrollieren und auf die Segel zu achten.

Haftung des Charterers

Für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Charterers entstehen und für die der Vercharterer Dritten gegenüber haftet, hat der Charterer dem Vercharterer den gesamten Schaden zu ersetzen. Dies gilt für Sachschäden ebenso wie für rechtliche Aufwendungen, die aus solchen Handlungen oder Unterlassungen resultieren. Der Charterer haftet ausdrücklich für die Yacht, falls diese aufgrund unangemessener oder rechtswidriger Handlungen während der Nutzung von Behörden beschlagnahmt wird. Der Charterer trägt sämtliche Kosten für von ihm verursachte Verstöße, für die der Vercharterer strafrechtlich oder finanziell in Anspruch genommen werden könnte. Bei Schäden oder Unfällen ist der Charterer verpflichtet, einen entsprechenden Bericht zu erstellen und die zuständigen Stellen wie Hafenamt, Polizei oder Ärzte sowie den Vercharterer zu informieren, insbesondere bei Verlust der Yacht, Unmöglichkeit der Weiterfahrt, Beschlagnahme durch staatliche Stellen oder Dritte oder bei einem Fahrverbot.

Versicherung

Die Versicherung richtet sich nach den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft, bei der die Yacht versichert ist. Die Yacht verfügt über eine Kasko- und eine Haftpflichtversicherung. Schäden, die der Versicherung oder dem Vercharterer nicht unverzüglich gemeldet werden, werden entsprechend der Police nicht anerkannt. In diesem Fall haftet der Charterer persönlich für den gesamten Schaden, der durch die unterlassene Meldung entsteht. Die Versicherung deckt Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder andere Naturereignisse verursacht werden, jeweils unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen. Für vorsätzlich verursachte Schäden gilt keine Begrenzung durch die Kaution, der Charterer trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten. Schäden an den Segeln sowie Motorschäden infolge unzureichenden Ölstands sind nicht versichert. Diese Kosten trägt der Charterer.

Stornierung der Charter

Kann der Charterer die Charter aus irgendeinem Grund nicht antreten, kann er nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers selbst einen Ersatzcharterer stellen. Gelingt dies nicht, behält der Vercharterer folgende Beträge ein:

 50 Prozent des vereinbarten Preises bei Stornierung bis zu 31 Tage vor Charterbeginn

100 Prozent des vereinbarten Preises bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Charterbeginn.

Datenschutz

gemäß Verordnung (EU) 2016/679. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf unserer Website sowie auf Anfrage erhältlich.
Die Angabe personenbezogener Daten durch den Charterer erfolgt freiwillig. Diese Daten sind für die Durchführung der angefragten Leistung erforderlich und werden auch für die weitere Kommunikation mit dem Charterer genutzt. Der Vercharterer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Charterers weder ins Ausland zu übermitteln noch an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der angefragten Leistung erforderlich.
Ausnahmen für die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte bestehen bei Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktritts- oder Kautionsversicherung, Unfall- und Krankenversicherung, Versicherung gegen Gepäckschäden oder -verlust sowie freiwillige Auslandskrankenversicherung. Schließt der Charterer eine Versicherung ab, werden die personenbezogenen Daten an das zuständige Versicherungsunternehmen übermittelt. Die personenbezogenen Daten des Charterers werden entsprechend der internen Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung in einer Datenbank gespeichert.
Mit der Zustimmung zu diesen allgemeinen Bedingungen erklärt sich der Charterer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für Marketing- und Werbezwecke von Croatia Yachting verwendet werden dürfen.
Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen, wobei die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten weiterhin verarbeitet werden dürfen.

Beschwerden

Etwaige Beschwerden des Charterers können persönlich direkt im Büro des Vercharterers vorgebracht werden und werden ausschließlich in schriftlicher Form berücksichtigt. Weitere Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Vercharterer innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung des Charterers schriftlich zugehen, an die folgende Adresse: CROATIA YACHTING d.o.o., Dražanac 2/a, 21000 Split, Republik Kroatien, oder per E Mail an booking@croatia-yachting.hr oder unter der Faxnummer +385 (0)21 332 331. CROATIA YACHTING d.o.o. ist verpflichtet, den Eingang der Beschwerde unverzüglich auf demselben Kommunikationsweg schriftlich zu bestätigen. Die Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich.

Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Split.

 

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