Chartergebühr Und Fälligkeit Der Zahlungen

Der Charterpreis beinhaltet die Chartergebühr für die Nutzung des Schiffs während des im Vertrag genannten Zeitraums. Der Charterpreis beinhaltet keine Kosten für Treibstoff, Kurtaxen und Liegegebühren außerhalb des Stützpunkthafens. Das Schiff wird im gereinigten und betriebsbereiten Zustand mit vollen Treibstoff- und Wassertanks übergeben und muß im gleichen Zustand zurückge-geben werden. Über das gecharterte Schiff und seine Ausrüstung kann erst nach Eingang folgender Zahlungen verfügt werden:
- 25% des Charterpreises spätestens innerhalb von dem 5 (fünf) Tagen ab Vertragsabschluss
- 25% des Charterpreises spätestens bis dem 60 (sechzig) Tage vor Charterbeginn
- 50% des Charterpreises spätestens 30 (einunddreißig) Tage vor Charterbeginn

Kaution

Die Kaution wird vom Charterer bei der Schiffsübergabe in Form von Bargeld oder mit Kreditkarte in der Marina hinterlegt. Die Kaution wird bei Schadensfreiheit ohne Abzüge nach Beendigung der Charter zurückbezahlt.
Bei Mängeln oder dem Verlust der Schiffsausrüstung, von Einzelteilen oder des gesamten Schiffes, behält der Vercharterer einen Teilbetrag oder den Gesamtbetrag der Kaution in derjenigen Höhe ein, der dem Aufwand der Reparatur oder Anschaffung entspricht.
Im Falle dass das Schiff durch den Schaden nicht mehr charterfähig ist, hat der Vercharterer das Recht, einen Teilbetrag in Höhe des Gewinnverlusts einzubehalten.

Pflichten Des Vercharterers

Der Vercharterer ist verpflichtet, dem Charterer das Schiff vollkommen gereinigt, trocken und im ein-wandfreiem Zustand mit vollen Treibstoff- und Wassertanks zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu übergeben.
Im Falle einer Pflichtverletzung seitens des Vercharterers hat der Charterer Anspruch auf Rückerstattung des Charterpreises für jene Tage, an denen er das Schiff nicht benützt hat. Falls der Vercharterer nicht imstande ist, das Schiff am vereinbarten Ort innerhalb von 24 Stunden ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt bzw. ein anderes Schiff mit zumindest ähnlichen oder besseren Charakteristiken bereitzustellen, ist der Charterer zum Rücktritt berechtigt und hat Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Charterpreises für diejenigen Tage, an denen das Schiff nicht verfügbar war. Der Charterer kann nur den Charterbetrag zurückfordern, alle anderen Rechte auf Entschädigung sind ausgeschlossen.
Im Schadensfall infolge des natürlichen Verschleißes des Schiffs und seiner Einrichtungen, ist der Charterer verpflichtet, den Schaden dem Vercharterer umgehend zu melden. Dieser ist
verpflichtet, den gemeldeten Schaden oder Mangel zu beheben. Falls der Vercharterer den Schaden innerhalb von 24 Stunden behebt, hat der Charterer keinen Anspruch auf Entschädigung.

 Übergabe und Rückgabe des Schiffes

Der Charterer übernimmt das Schiff zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Bei der Schiffsübergabe ist der Charterer verpflichtet, den Zustand des Schiffs und seiner Ausrüstungen gemäß Inventarliste zu überprüfen.
Eventuelle Reklamationen sind vor dem Navigationsbeginn zu melden. Mängel, die bei der Übergabe nicht beanstandet wurden, berechtigen den Charterer nicht zur Verringerung des Charterpreises. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, das Schiff nicht zu übergeben, falls er den Charterer aus irgendeinem Grund für navigationsunfähig hält bzw. ist der Vercharterer berechtigt, einen Skipper zu bestimmen, der das Schiff navigiert, was dem Charterer zusätzlich in Rechnung gestellt wird.
Bei der Rückgabe des Schiffes müssen die in der Inventarliste / im Ausrüstungsverzeichnis gelisteten Sachen wieder geprüft werden und es muss festgestelll werden, ob das Schiff und sein Iventar in gutem Zustand seien. Der Charterer ist verpflichtet, das Schiff im gereinigten und ordentlichen Zustand ohne Schiffscrew und deren persönlichem Gepäck am vereinbarten Ort spätestens bis zum Ablauf der vereinbarten Charterzeit zu übergeben einschließlich der einstündigen persönlichen Übergabe.
Folglich ist, wie im Vertrag angegeben, eine Rückführung des Schiffes in die vereinbarte Marina am Vorabend vor der Übergabe durchzuführen. Hat der Charterer das Schiff zu spät übergeben, werden folgende Kosten fällig
für eine Verspätung bis zu drei Stunden wird ein Chartertagessatz fällig
für eine Verspätung von mehr als drei Stunden werden drei Chartertagessätze fällig einschl. alle anderen Kosten
Eine Verspätung kann durch schlechte Witterungsverhältnisse nicht gerechtferigt werden.

Pflichten des Charterers

Nach der Übernahme des Schiffs übernimmt der Charterer alle Kosten des Liegeplatzes im Hafen oder in der Marina, Kosten für das Volltanken von Treibstoff, Wasser, Öl, Reinigung und andere Aufwandskosten sowie die Beseitigung von Schäden und Mängeln, die während der Charterzeit und nicht infolge des üblichen Verschleißes entstehen.
Der Charterer verpflichtet sich, innerhalb des kroatischen Territorialgewässers zu navigieren. Der Charterer verpflichtet sich, die Zollbestimmungen und andere gesetzlichen Regelungen zu beachten, das Schiff und seine Ausrüstungen im Sinne einer verantwortungsbewussten Führung und guten Seefahrtspraxis zu handhaben sowie nur während sicherer Wetterbedingungen und bei guter Sicht zu navigieren.
Der Chartere oder Skipper erklärt, alle wichtigen Fertigkeiten zur Schiffsnavigation und einen für die Navigation des gecharterten Schiffes auf offener See gültigen Schiffsführerschein sowie ein Funkbetriebszeugnis zu besitzen, welche er dem Vercharterer vorzeigt.
Der Charterer verpflichtet sich und erklärt, dass er das Schiff nicht an Dritte Personen verchartert, dass er an keinen Regatten und Wettkämpfen teilnimmt, dass er das Schiff nicht für geschäftliche und berufliche Zwecke oder für dem Nachtfischfang benützt und dass er nicht nachts bei unsicheren Witterungsverhältnissen navigiert.
Die Personenzahl muss der Crewliste entsprechen. Der Charterer übernimmt die Verantwortung für die Nichterfüllung seiner Pflichten.
Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Schiff oder seiner Ausrüstung während der Charterzeit ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Der Charterer ist verpflichtet, den Vercharterer und die zuständigen Behörden zu informieren: im Falle des Abhandenkommens des Schiffes oder der Ausrüstung, im Falle dass die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich ist, im Falle einer Konfiszierung des Schiffes und im Falle eines Fahrtverbots durch die zuständigen Behörden oder durch eine dritte Person. Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel etc. sind auf dem Schiff ohne vorherige Vereinbarung nicht erlaubt.
Der Charterer ist verpflichtet, ein Logbuch zu führen und täglich den Motorölstand und die Segel zu prüfen.

Verantwortlichkeit des Mieters

Aus Schäden entstehende Kosten, die durch das Verhalten und Versäumnisse des Charterers entstehen, für die aber der Vercharterer gegenüber Drittpersonen die Verantwortung trägt, hat der Charterer dem Vercharterer zur Gänze zu ersetzen, unabhängig davon, ob es um materielle oder Rechtskosten geht. Der Charterer trägt im Falle einer amtlichen Beschlagnahmung besondere Verantwortung für das Schiff, falls er diese durch ungebührliche und ungesetzlichen Handlungen hervorgerrufen hat.
Der Charterer ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die durch sein Verschulden enstanden sind und für welches der Vercharterer zur strafrechtlichen und finanziellen Verantwortung gezogen werden könnte. Im Falle eines Unfalls, hat der Charterer einen Unfallbericht zu erstellen und die zuständige Behörde zu informieren (Hafenmeisterei, Polizei, Ärzte), den Vercharterer im Falle des Abhandenkommens oder bei Navigationsunfähigkeit des Schiffs sowie bei Beschlagnahmung und Navigationsverbot durch Staatsorgane oder Entführung des Schiffs. durch dritte Personen.

Versicherung

Die Versicherung wird durch vereinbarte Bedingungen seitens des Versicherungsunternehmes bestimmt, welches das Schiff versichert. Die Versicherung beinhält ein Schiffskasko und eine Haftpflichversicherung für Personenschäden. Schäden, die dem Vercharterer oder dem Versicherungsunternehmen nicht umgehend gemeldet werden, werden durch die die Versicherung nicht gedeckt. Infolge einer nicht zeitgerechten Schadensmeldung ist der Charterer persönlich für den Schadensfall verantwortlich. Die Versicherung deckt alle Schäden, die durch schlechte Witterungsbedingungen und andere Elementargefahren entstehen, jedoch keine Schäden die mit Absicht entstanden sind. Kosten für solche Schäden, die durch die Kaution nicht abgedeckt sind, trägt der Charterer. Durch Ölmangel entstandene Motor- und Segelschäden werden von der Versicherung nicht gedeckt. Entstanden Kosten in solchen Schadensfällen trägt allein der Charterer.

Charterrücktritt

Falls der Charterer aus irgendeinem Grund vom Charter zurücktritt oder ihn nicht antreten kann, ist das Chartern (bei vorheriger Zustimmung des Vercharteres) eines anderen Charterers möglich. Sofern der Charterer keinen anderen Charterer ausfindig macht, behält sich der Vercharterer das Recht vor, folgende Beträge des Charterpreises einzubehalten:
- 25% des Charterpreises im Falle eines Rücktritts vom Datum der Charter Bestätigung bis dem 61. (einundsechzig) Tag vor Charterbeginn
- 50% des Charterpreises im Falle eines Rücktritts von 60 (sechzig) bis dem 31. (einunddreißig) Tag vor Charterbeginn
- 100% des Charterpreises im Falle eines Rücktritts innerhalb von 30 Tagen vor Charterbeginn
Für den Fall, dass der Charterer die Charter aus COVID-19-Gründen nicht starten kann, behält der Charteree bereits bezahlte Gelder gemäß den oben angegebenen Stornierungsbedingungen ein.
Anstatt Prozentsätze des vertraglich vereinbarten Preises beizubehalten, stellt der Charteree dem Charterer eine Gutschrift aus, wenn die Stornierung aus den folgenden spezifischen COVID-19-Gründen erfolgt:
- Wenn die kroatische Staatsgrenze geschlossen ist
- Wenn die Staatsgrenze des Wohnsitzlandes der Charterer geschlossen ist
- Wenn eine Quarantäne von mindestens 7 Tagen obligatorisch ist, ohne die Möglichkeit sich bei Rückkehr zu testen.
Die Gutschrift entspricht dem bereits an den Charteree gezahlten Betrag und gilt für zukünftige Charter, die innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auf einem der Boote der Charteree-Flotte stattfinden. Eine Gutschrift kann nur geltend gemacht werden, wenn bestimmte oben genannte Gründe innerhalb von 7 Tagen vor der Einschiffung gültig sind oder bekannt gegeben werden.
Falls es aus objektiven Gründen zum Rücktritt kommt (Todesfall in der Familie, schwere Verletzungen, Krieg u. a. wird keine Kaution erstattet, jedoch stellt der Vercharterer dem Charterer das Schiff während der gleichen Saison zu einem anderen Zeitpunkt zur Verfügung.

Reklamationen

Eventuelle Reklamationen werden bei der Rückgabe des Schiffes nur in schriftlicher Form akzeptiert, sofern sie von der vom Vercharterer dazu bevollmächtigten Person unterzeichnet sind und dem Vercharterer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Auschecken zugestellt werden. Eventuelle Reklamationen im Rahmen der Rückgabe des Schiffes werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, sofern sie von einer vom Vercharterer bevollmächtigten Person unterzeichnet sind.
Nachträgliche Reklamationen werden akzeptiert, sofern sie dem Vercharterer spätestens 8 (acht) Tage ab dem Auschecken des Charterers in schriftlicher Form zugestellt werden.

Gerichtsstand

Für aus diesem Vertrag entstehende Streitfälle vereinbaren die Parteien einvernehmlich den Gerichtsstand Split.

Ein Angebot bekommen